Alte Prüfungsordnung MA RSL (PO 2008)
Sofern Sie vor dem Beginn des WS 2015/16 bereits an der Universität zu Köln in Studiengänge der Philosophischen Fakultät eingeschrieben waren, können Sie nach Maßgabe der seinerzeit gültigen Prüfungsordnungen bis zum 30. September 2017 weiterstudieren und Ihr Studium nach den Vorgaben der seinerzeit gültigen Ordnungen abschließen. Auf unwiderruflichen Antrag an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät können Sie aber auch in die neuen Studiengangsstrukturen wechseln. Falls Sie Fragen zu den Wechselmodalitäten haben, können Sie sich unter der Emailadresse studienberatung-philfak(at)uni-koeln.de an die Studienberatung im Prüfungsamt wenden. Studierende der alten Prüfungsordnung verwenden weiterhin KLIPS 1.0.
Informationen zu den Wechselmodalitäten in die PO 2015
Im Zuge der Studienstrukturreform („Reakkreditierung“) der Studiengänge der Universität zu Köln sollen zum 1. Oktober 2015 neue Prüfungsordnungen für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät in Kraft treten. Die geltende Prüfungsordnung bleibt zunächst für eine Übergangszeit in Kraft, läuft aber voraussichtlich mit Ablauf des Sommersemesters 2017 aus. Für Studierende besteht vom Wintersemester 2015/2016 an die Möglichkeit eines freiwilligen studienganginternen Wechsels in die jeweils neue Prüfungsordnung. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie einen freiwilligen studiengangsinternen Wechsel anstreben oder ob eine Fortführung des Studiums nach alter Prüfungsordnung in Ihrem spezifischen Studienfall die sinnvollere Option ist!
Auf unwiderruflichen Antrag an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät können Sie in die neuen Studiengangsstrukturen wechseln. Falls Sie Fragen zu den Wechselmodalitäten haben, können Sie sich unter der Emailadresse studienberatung-philfakuni-koeln.de an die Studienberatung im Prüfungsamt wenden.